Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

von Spree-Buffet-Berlin Inh. Steaven Ernst (nachfolgend Spree-Buffet genannt)

 

1 Allgemeines

Diese AGB gelten für alle Aufträge und Bestellungen des Kunden bei Spree-Buffet.

2 Angebot und Annahme

Angebote von Spree-Buffet sind sieben Tage bindend. Nach Ablauf der sieben Tage ist Spree-Buffet nicht mehr an das Angebot gebunden. Bei Nachbesserung eines Angebotes verliert das vorherige Angebot seine Gültigkeit.

Die Annahme des Angebotes durch den Kunden erfolgt schriftlich und bedarf zum Wirksamwerden der schriftlichen Auftragsbestätigung von Spree-Buffet. Der Kunde informiert Spree-Buffet über eventuell bestehenden Alergien.

Spree-Buffet kann für die Erstellung eines schriftlichen Angebotes ein Entgelt i.H.v. 2 Prozent des Angebotspreises verlangen. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung verrechnet.

3 Preise

Preise für Waren oder Dienstleistungen auf der Internetpräsenz oder Publikationen von Spree-Buffet sind Beispiele und nicht bindend.

Preise für Frischware können schwanken. Spree-Buffet ist nach Rücksprache mit dem Kunden berechtigt, diese Waren entsprechend angepasst in Rechnung zu stellen.

4 Warenangebot

Unser Sortiment kann saisonal bedingten Veränderungen unterworfen sein. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden oder nur zu unverhältnismäßig hohem Aufwand erhältlich sein, kann Spree-Buffet einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vornehmen. Ist ein Austausch gegen gleichwertige Ware nicht möglich, kann der Kunde vom Auftrag zurücktreten.

5 Fremdvergabe von Leistungen

Spree-Buffet kann zur ordnungsgemäßen Erbringung von Leistungen andere Unternehmen beauftragen.

6 Lieferung

Zugesagte Termine werden von Spree-Buffet nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Eine verspätete Lieferung bis zu einer Stunde gilt als vertragsgemäße Leistung und muss vom Kunden anerkannt werden. Spree-Buffet kündigt eine Verspätung dem Kunden telefonisch an.

7 Annahme und Quittierung

Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme der von ihm bestellten Waren und des Leihzubehörs und quittiert den ordnungsgemäßen Erhalt der georderten Waren und des Leihzubehörs. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Abholung bzw. Rückstellung dem Auftraggeber. Schäden oder Verluste sind vom Kunden zu vertreten und zu ersetzen.

8 Reklamation

Eventuelle Beanstandungen der gelieferten Ware sind unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber binnen 36 Stunden nach Beginn der Veranstaltung vom Kunden bekannt zu geben, da andernfalls die Leistung von Spree-Buffet vom Kunden als vertragsgemäß anerkannt ist. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt Spree-Buffet keinerlei Haftung. Der Kunde erhält bei gerechtfertigten Beanstandungen entsprechende Gutschriften für die jeweils betroffene Position.

9 Referenznennung

Gewerbliche Kunden dürfen von Spree-Buffet als Referenz genannt und auf der Internetpräsenz von Spree-Buffet veröffentlicht werden. Der Kunde kann dieser Veröffentlichung wiedersprechen.

10 Haftung und Haftpflichtversicherung

Spree-Buffet haftet für Schäden, soweit sie auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Spree-Buffet zurückzuführen sind. Die Höhe des Schadens ist vom Kunden nachzuweisen. Spree-Buffet haftet nicht für Schäden aufgrund von höherer Gewalt.

11 Stornierung

Bei der Stornierung von Aufträgen nach der schriftlichen Bestätigung werden von Spree-Buffet folgende Kosten in Rechnung gestellt:

  • Bis vierzehn Tage vor Veranstaltungstermin: kostenlose Stornierung.
  • Bis sieben Tage vor Veranstaltungstermin: 25 Prozent des Angebotspreises.
  • Bis drei Tage vor Veranstaltungstermin: 50 Prozent des Angebotspreises.
  • Weniger als drei Tage vor Veranstaltungstermin: 80 Prozent des Angebotspreises.
  • Bei der Stornierung des Auftrages am Tag der Veranstaltung werden 100 Prozent des Angebotspreises berechnet.

Der Nachweis eines geringeren Schadens für Spree-Buffet obliegt dem Kunden.

12 Zahlungsbedingungen

Anzahlung

Spree-Buffet kann eine Anzahlung i.H.v. 50% des Angebotspreises verlangen. Die Anzahlung ist bei Auftragsbestätigung durch Spree-Buffet fällig.

Bei vereinbarter Barzahlung

Der Kunde bezahlt den Betrag bzw. Restbetrag der bestellten Waren und Dienstleistungen vollständig bei Anlieferung. Die Zahlung erfolgt in bar gegen Quittung.

Bei vereinbarter Rechnungsstellung

Forderungen aus Leistungen und Lieferungen sind sieben Tage nach Rechnungsstellung fällig. Spree-Buffet behält sich vor, bei einem Zahlungsverzug die tatsächlich entstandenen Kosten als Schadenersatz in voller Höhe zu fordern.

13 Datenspeicherung und -schutz

Die für den Auftrag notwendigen Daten des Kunden werden elektronisch gespeichert und verarbeitet. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist zulässig, wenn es für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages notwendig ist (z.B. bei der Fremdvergabe von Leistungen an Dritte). Darüber hinaus ist die Weitergabe von Daten ausgeschlossen.

14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine sinngemäße gesetzliche Bestimmung.

15 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin-Köpenick.

16 Weitere Bestimmungen

Geschäftsbedingungen oder Vertragsvereinbarungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart werden.

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

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