von Spree-Buffet-Berlin Inh. Steaven Ernst (nachfolgend Spree-Buffet genannt)
1 Allgemeines
Diese AGB gelten für alle Aufträge und Bestellungen des Kunden bei Spree-Buffet.
2 Angebot und Annahme
Angebote von Spree-Buffet sind sieben Tage bindend. Nach Ablauf der sieben Tage ist Spree-Buffet nicht mehr an das Angebot gebunden. Bei Nachbesserung eines Angebotes verliert das vorherige Angebot seine Gültigkeit.
Die Annahme des Angebotes durch den Kunden erfolgt schriftlich und bedarf zum Wirksamwerden der schriftlichen Auftragsbestätigung von Spree-Buffet. Der Kunde informiert Spree-Buffet über eventuell bestehenden Alergien.
Spree-Buffet kann für die Erstellung eines schriftlichen Angebotes ein Entgelt i.H.v. 2 Prozent des Angebotspreises verlangen. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung verrechnet.
3 Preise
Preise für Waren oder Dienstleistungen auf der Internetpräsenz oder Publikationen von Spree-Buffet sind Beispiele und nicht bindend.
Preise für Frischware können schwanken. Spree-Buffet ist nach Rücksprache mit dem Kunden berechtigt, diese Waren entsprechend angepasst in Rechnung zu stellen.
4 Warenangebot
Unser Sortiment kann saisonal bedingten Veränderungen unterworfen sein. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden oder nur zu unverhältnismäßig hohem Aufwand erhältlich sein, kann Spree-Buffet einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vornehmen. Ist ein Austausch gegen gleichwertige Ware nicht möglich, kann der Kunde vom Auftrag zurücktreten.
5 Fremdvergabe von Leistungen
Spree-Buffet kann zur ordnungsgemäßen Erbringung von Leistungen andere Unternehmen beauftragen.
6 Lieferung
Zugesagte Termine werden von Spree-Buffet nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Eine verspätete Lieferung bis zu einer Stunde gilt als vertragsgemäße Leistung und muss vom Kunden anerkannt werden. Spree-Buffet kündigt eine Verspätung dem Kunden telefonisch an.
7 Annahme und Quittierung
Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme der von ihm bestellten Waren und des Leihzubehörs und quittiert den ordnungsgemäßen Erhalt der georderten Waren und des Leihzubehörs. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Abholung bzw. Rückstellung dem Auftraggeber. Schäden oder Verluste sind vom Kunden zu vertreten und zu ersetzen.
8 Reklamation
Eventuelle Beanstandungen der gelieferten Ware sind unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber binnen 36 Stunden nach Beginn der Veranstaltung vom Kunden bekannt zu geben, da andernfalls die Leistung von Spree-Buffet vom Kunden als vertragsgemäß anerkannt ist. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt Spree-Buffet keinerlei Haftung. Der Kunde erhält bei gerechtfertigten Beanstandungen entsprechende Gutschriften für die jeweils betroffene Position.
9 Referenznennung
Gewerbliche Kunden dürfen von Spree-Buffet als Referenz genannt und auf der Internetpräsenz von Spree-Buffet veröffentlicht werden. Der Kunde kann dieser Veröffentlichung wiedersprechen.
10 Haftung und Haftpflichtversicherung
Spree-Buffet haftet für Schäden, soweit sie auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Spree-Buffet zurückzuführen sind. Die Höhe des Schadens ist vom Kunden nachzuweisen. Spree-Buffet haftet nicht für Schäden aufgrund von höherer Gewalt.
11 Stornierung
Bei der Stornierung von Aufträgen nach der schriftlichen Bestätigung werden von Spree-Buffet folgende Kosten in Rechnung gestellt:
Der Nachweis eines geringeren Schadens für Spree-Buffet obliegt dem Kunden.
12 Zahlungsbedingungen
Anzahlung
Spree-Buffet kann eine Anzahlung i.H.v. 50% des Angebotspreises verlangen. Die Anzahlung ist bei Auftragsbestätigung durch Spree-Buffet fällig.
Bei vereinbarter Barzahlung
Der Kunde bezahlt den Betrag bzw. Restbetrag der bestellten Waren und Dienstleistungen vollständig bei Anlieferung. Die Zahlung erfolgt in bar gegen Quittung.
Bei vereinbarter Rechnungsstellung
Forderungen aus Leistungen und Lieferungen sind sieben Tage nach Rechnungsstellung fällig. Spree-Buffet behält sich vor, bei einem Zahlungsverzug die tatsächlich entstandenen Kosten als Schadenersatz in voller Höhe zu fordern.
13 Datenspeicherung und -schutz
Die für den Auftrag notwendigen Daten des Kunden werden elektronisch gespeichert und verarbeitet. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist zulässig, wenn es für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages notwendig ist (z.B. bei der Fremdvergabe von Leistungen an Dritte). Darüber hinaus ist die Weitergabe von Daten ausgeschlossen.
14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine sinngemäße gesetzliche Bestimmung.
15 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin-Köpenick.
16 Weitere Bestimmungen
Geschäftsbedingungen oder Vertragsvereinbarungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart werden.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.